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1906: Kaiser Franz Joseph bewilligt der PhG die Bezeichnung „Kaiserlich Königlich“ im Titel. Die Republik Österreich bestätigt die Auszeichnung indem das Bundeskanzleramt der PhG zwei Jahre später die Führung des Bundeswappens genehmigt. |
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1926: Der gesamte Sammlungsbestand der PhG der von photographischer Literatur und Lichtbildern bis hin zu photographischen und optischen Geräten aller Art reicht, wird der Bibliothek der „Höheren Graphischen Bundes- Lehr und Versuchsanstalt“ übergeben; |
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1928: Ab diesem Zeitpunkt werden die monatlichen Versammlungen nicht mehr in der Akademie der bildenden Künste, sondern in „der Graphischen“ in der Westbahnstraße 25, 1070 Wien abgehalten. |
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1932: Nach jahrelangem Bemühen der PhG setzt das Bundesministerium für Unterricht endlich neue Sachverständigenkollegien für das Urheberrecht an Photographie in Österreich ein. |